AGBs
Angaben gemäß § 5 TMG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gegenstand und Geltungsbereich
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Ideen, Konzepte, Bilder, Texte, Gestaltungen und sonstige Arbeitsergebnisse, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, die von der KITE Design Research GmbH – nachfolgend „KITE“ genannt – für Auftraggeber erbracht und/oder hergestellt beziehungsweise potenziellen Auftraggebern im Rahmen eines Präsentationswettbewerbs vorgestellt werden. Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts -und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Leistungen von KITE Design Ideen, Konzepte und Szenarien entwickeln und gestalten Konzepte, die soziale, kognitive und psychische Faktoren berücksichtigen Sinnvolle Anwendungsszenarien für neue Technologien Konzeption von zukünftigen Interaktionen und Prozessen, Dienstleistungen und Produkten Co-Creation und Co-Ideation-Workshops sowie Prototyping Individuell zugeschnittene Partizipationsformate, je nach Zielgruppe und Kontext Aufbereitung von Forschungsergebnissen für interne und externe Kommunikation in Form von Berichten, Case Studies, Präsentationen und Events Research Komplexe Zusammenhänge verstehen und aufbereiten Stakeholder Workshops zur Definition von Fragen, Herausforderungen und Zielen Prozess- und Systemanalysen inklusive Abhängigkeiten und Wechselbeziehungen Desk Research, Gemeinsame Feldforschung (Beobachtungen, Besuche, Expert*inneninterviews) Impulsworkshops zu den Themen Partizipation, Gleichberechtigung, Nachhaltigkeit und Suffizienz Methoden entwickeln, anpassen, anwenden und auswerten Analyse von Bedürfnissen und Pain und Gain Points diverser Akteure.
3 Auftragsvergabe3.1 Vor Beginnjeder Kosten verursachenden Arbeit unterbreiten wir dem Auftraggebereinen Kostenvoranschlagin schriftlicher Form. 3.2 DerAuftraggeber erteilt den Auftrag an KITE durch Genehmigung desKostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlicherfolgen. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in einemBesprechungsprotokoll festgehalten werden.
4 Rechnungsstellung und Vergütung4.1 In der Regelstellen wir eine Rechnung nach Abschluss der beauftragten Arbeiten.4.2 Bei größerenAufträgen und Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraumerstrecken, sind wir berechtigt, nach Abstimmung mit dem AuftraggeberZwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.Wenn derAuftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten außerhalb der laufendenBetreuung ändert oder abbricht, wird er die bis dahin angefallenenHonorare und/oder Zeitaufwand vergüten und alle angefallenen Kosteneinschließlich ausfallender Honorare und/oder Provisionen erstattenund KITE von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesonderevon Auftragnehmern von KITE, freistellen. Wenn die Änderung oder derAbbruch der Arbeiten durch eine Pflichtverletzung von uns oderunserer Erfüllungsgehilfen begründet ist, werden ausfallendeHonorare und Provisionen nicht erstattet.4.3 SämtlicheVergütungen von KITE verstehen sich zuzüglich der gesetzlichjeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltendenUmsatzsteuer.4.4 Die von KITEdem Auftraggeber auf Basis eines genehmigten Kostenvoranschlagsausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.
5 Mitwirkung 5.1 Die KITEübertragenen Arbeiten bedürfen oft der Abstimmung mit demAuftraggeber. Über Besprechungen werden wir jeweils einschriftliches Besprechungsprotokoll erstellen und dem Auftraggeberübermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännischeBestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen sind verbindlich,soweit der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen schriftlichwiderspricht. 5.2 FürMaterialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist KITEnicht verantwortlich. KITE ist nicht verpflichtet, die Materialienund Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wirdden Auftraggeber aber rechtzeitig auf aus unserer Sicht ohneweiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.5.3 Für den Fall,dass aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien undInhalte KITE selbst in Anspruch genommen wird, hält der AuftraggeberKITE schad- und klaglos. 5.4 Wir arbeitenzur Erfüllung der Vertragspflichten regelmäßig mit Drittenzusammen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entscheidet KITE, obdie Beauftragung der Dritten in unserem Namen und auf unsere Rechnungerfolgt oder nicht; die Auswahl der Dritten liegt ausschließlich inunserem Ermessen. 5.5 Sofern derAuftraggeber beabsichtigt, im Rahmen der Vereinbarung Dritte zubeauftragen, mit denen KITE zur Durchführung des Auftragszusammenarbeiten soll und sofern sich die Tätigkeitsbereiche vonKITE mit denen des zu beauftragenden Dritten überschneiden,geschieht dies nur nach vorheriger Information von KITE. KITE stimmtdann mit dem Auftraggeber und/oder dem Dritten die weitereAuftragsdurchführung ab. Insbesondere prüft KITE, ob einevertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit möglich ist. Soferndies nicht der Fall ist, ist KITE berechtigt, die Vereinbarungfristlos zu kündigen, es sei denn, dies würde für den Auftraggebereine unzumutbare Härte darstellen.
6 Geheimhaltung6.1 KITE wird alleihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnisgelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe anDritte bestimmt sind, vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte undDritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführungvon Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicherVerschwiegenheit verpflichten. 6.2 In gleicherWeise wird der Auftraggeber Informationen, Unterlagen und Daten, dieer von KITE erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte undGestaltungen, die ihm von KITE präsentiert werden und die nichtoffenkundig sind, vertraulich behandeln. 6.3 DieVertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweilsabgeschlossenen Vertrages hinaus.
7 Abnahme7.1 Rügen undBeanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nachLieferung schriftlich bei KITE geltend zu machen. Danach gilt dasWerk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.7.2 Die Zusendungund Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und aufRechnung des Auftraggebers.7.3 Mit der Abnahmedes Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für dieRichtigkeit von Text und Bild.7.4 Die Freigabevon Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeberund/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter imAusnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an KITE,stellt er KITE von der Haftung frei.
8 Urheberrecht und Nutzungsrechte8.1 KITE überträgtdem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweckerforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist,wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. KITE bleibt in jedemFall, auch wenn KITE das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumthat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon imRahmen der Eigenwerbung zu verwenden.8.2 Eine Weitergabeder Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarungzwischen KITE und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf denAuftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.8.3 Wiederholungen(z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderesProdukt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung vonKITE. Über den Umfang der Nutzung steht KITE ein Auskunftsanspruchzu.8.4 KITE hat dasRecht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) alsUrhebergenannt zu werden, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbartwurde. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist erverpflichtet, KITE eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dervereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Rechtvon KITE, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schadengeltend zu machen.8.5 Die Entwürfeund Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KITEweder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jedevollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoßhat der Auftraggeber KITE eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% dervereinbarten Vergütung zu zahlen.8.6 Die Arbeiten(Entwürfe und Werkzeichnungen) von KITE sind als persönlichegeistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessenRegelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhGerforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.8.7 Wir haben dasRecht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfebei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen.Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unterwww.kite.design
9 Eigenwerbung und Urhebernennung9.1 KITE ist esgestattet, die Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zweckeder Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit –unentgeltlich zu nutzen. KITE darf insbesondere den Auftraggeber alsReferenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen derEigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zuDemonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, es sei denn, derAuftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interessegeltend machen.
10 Eigentumsvorbehalt10.1 Allegelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigenErfüllung sämtlicher Geldansprüche von KITE aus ihrerGeschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn Zahlungen fürdie konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) vonKITE.10.2 BeiZwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Auftraggeber unsunverzüglich zu benachrichtigen.10.3 Übersteigtder realisierbare Wert der für KITE bestehenden Sicherheiten ihreForderungen nicht nur vorübergehend um mehr als zehn Prozent, sogibt KITE auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten inentsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
11 Haftung11.1 KITE haftetnur für Schäden, die KITE selbst oder seineErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.Das gilt auch für Schäden, die aus einer positivenVertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. InFällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicherVertragspflichten sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzstatt der Leistung haftet KITE auf den typischerweise eintretenden,vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfacheFahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Haftung für einfacheFahrlässigkeit ist diese der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligenAuftragswert.11.2 Die Haftungwegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach demProdukthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibtunberührt.11.3 DerAuftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.11.4 KITE haftetnicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit undEintragungsfähigkeit seinerEntwürfe und sonstigen Designarbeiten.11.5 Soweit KITEauf Veranlassung des Auftraggebers und/oder VerwertersFremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftraggibt, haftet KITE nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse derbeauftragten Leistungserbringer.
12 Schlussbestimmungen12.1 AlleÄnderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung vertraglicherVereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.12.2 Sollte eineBestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten,die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien amnächsten kommt.12.3 Im Falle vonStreitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder derBeendigung von jeweils abgeschlossenen Verträgen vereinbaren dieParteien als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin. Auf die Verträgefindet deutsches Recht Anwendung.